SIE SUCHEN EINEN RECHTSANWALT?
Sofort Hilfe vom Anwalt.
Rufen Sie an, wir beraten Sie gerne.
anwalt@de-backer.deSchildern Sie uns Ihren Fall per E-Mail.
- spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie bei Ihrem Anliegen.
- jahrelange Erfahrung und konsequente Spezialisierung
- hochwertige Qualität durch Fortbildungen
JETZT ANRUFEN. MO-FR 9:00-18:00
Lieber gleich zum Spezialisten
Internetbewertungen haben heutzutage einen erheblichen Einfluss auf die Kundengewinnung und auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
Insbesondere für Ärzte und Arztpraxen kann eine negative Jameda- oder Google-Bewertung äußerst unangenehme Folgen haben. Wer eine solche Bewertung löschen lassen will, muss häufig feststellen, dass die entsprechenden Plattformen auf Anfragen erst gar nicht reagieren. Auch Rechtsanwälte sind hier oft überfordert. Schlechte Bewertungen sind jedoch nicht in Stein gemeißelt und lassen sich daher löschen!
- LÖSCHUNG VON GOOGLE-BEWERTUNGEN
- LÖSCHUNG VON JAMEDA-BEWERTUNGEN
- ANWALTLICHE BERATUNG ZUM ÄUSSERUNGSRECHT
- ANWALTLICHE HILFE BEI NEGATIVEN BEWERTUNGEN
- STREITIGKEITEN MIT BEWERTUNGSPLATTFORMEN
Rechtsanwalt
Patrick P. de Backer
- Fachanwalt für Arbeitsrecht *
- Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Tätigkeitsschwerpunkte
- SCHUFA-Recht (Streitigkeiten mit der SCHUFA, Auskunfteien oder Einmelder)
- Arbeitsrecht (Mobbingabwehr, Kündigungsschutzklage)
- Erbrecht (Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckungen)
LEBENSLAUF
- Geboren am 22.09.1961 in Frankfurt am Main.
- Humanistisches Gymnasium in Antwerpen / Belgien.
- Vorzeitiges bilinguales (deutsch – französisches) Abitur in Frankfurt am Main.
- Während des Studiums Beratung von nationalen und internationalen Kunst- und Auktionshäusern. Amtliche Zulassung als Immobilienauktionator.
- Das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeits- und Erbrecht, Medizinrecht, Versteigerungsrecht sowie internationalem Recht absolvierte ich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
- Die anschließende Referendarausbildung erfolgte in einer international ausgerichteten Anwaltskanzlei, dem Staatlichen Schulamt in Bad Homburg, anschließend beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Arzthaftungssenat).
- Meine Ausbildung konnte ich im Jahre 1991 mit der Befähigung zum Richteramt als Rechtsassessor mit Prädikatsnoten in den Klausuren und der mündlichen Prüfung abschließen.
- Unmittelbar nach der Zulassung als Rechtsanwalt gründete ich mein eigene Anwaltskanzlei. Seit dem 1. September 2011 habe ich eine Zusatzqualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) erworben. Im März 2016 habe ich die theoretische Prüfung zum "Fachanwalt für Erbrecht" erfolgreich bestanden.
- Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.
- Ich bin vertretungsberechtigt an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
- Ich berate und korrespondiere auch international; gerne in französischer, englischer und niederländischer Sprache.
* Aufgrund der nachgewiesenen, überdurchschnittlichen und mehrjährigen Erfahrung und ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Herrn Rechtsanwalt de Backer die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Die Fachanwaltsbezeichnung ist rechtlich geschützt und an den Nachweis laufender wissenschaftlicher Publikationen oder die dozierende oder hörende Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen geknüpft.